5. Juli 2012
Ein für Juli angekündigter Bluttest zu Diagnose des Down-Syndroms bei Embryos ist rechtlich unzulässig. Zu diesem Ergebnis kommt ein Gutachten, das der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung, Hubert Hüppe, in Auftrag gegeben hatte. Der Test entspreche nicht dem Gendiagnostikgesetz.
Der Behindertenbeauftragte kritisierte, dass es fast ausschließlich um die Selektion von Menschen mit Down-Syndrom gehe. Eine Firma aus Konstanz will noch im Juli einen Test auf den Markt bringen, der das Down-Syndrom in einer Blutprobe von Schwangeren erkennt. Dieser Bluttest könnte eine risikoreiche Fruchtwasseruntersuchungen ersetzen.
Quelle: DRadio Wissen Lizenz: Creative Commons Licence: Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung, keine Bearbeitung (BY-NC-CD)