9. Juli 2012
Die Werbebranche jubelt - Verbraucherschützer sind strikt dagegen: Der Entwurf des neuen Meldegesetzes wird stark diskutiert. Worum geht es dabei eigentlich?
Die vom Bundestag beschlossene Regelung sieht vor, dass Meldeämter Namen und Anschriften von Bürgern an Unternehmen gegen Gebühr weitergeben dürfen. Das geht auch ohne Zustimmung der Bürger. Zwar kann jeder vorbeugend Widerspruch einlegen - dieser gilt aber künftig nicht mehr, wenn sich eine Firma nur vom Amt ein bestehendes Adressverzeichnis aktualisieren lässt.
Das bedeutet, Bürger können nicht mehr verhindern, dass der Staat ihre Daten an Adress-Händler weitergibt. Deshalb will die Opposition im Herbst die Neufassung des Meldegesetzes im Bundestag ablehnen.
Quelle: DRadio Wissen Lizenz: Creative Commons Licence: Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung, keine Bearbeitung (BY-NC-CD)