10. Juli 2012
Als Justiz bezeichnet man die Rechtspflege, also zum Beispiel sämtliche von den Gerichten wahrgenommenen Aufgaben und Angelegenheiten.
Der Begriff wird aber auch als Synonym für eine der drei staatlichen Gewalten verwendet: die Judikative. Außer ihr gibt es noch die Legislative und die Exekutive. Ansätze zu einer Form der Gewaltenteilung finden sich schon zur Zeit des Philosophen Aristoteles. Als politisches Programm wurde die Gewaltenteilung erstmals in der Verfassung der Vereinigten Staaten 1788 verkündet, und dort als "Checks and Balances" bezeichnet, also "Kontrolle und Gleichgewicht".
Quelle: DRadio Wissen Lizenz: Creative Commons Licence: Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung, keine Bearbeitung (BY-NC-CD)