10. Juli 2012
Ein Verbot wird es in Deutschland nach derzeitigem Stand nicht geben. Seit einigen Wochen wird über einen vorgeburtlichen Bluttest diskutiert, mit dem ungeborene Babys auf das Down-Syndrom getestet werden können. Der Test des Konstanzer Unternehmens LifeCodexx wird als Medizinprodukt und nicht als Arzneimittel eingestuft und muss deshalb kein Zulassungsverfahren durchlaufen. Das Land Baden-Württemberg ist als Sitz des Herstellers zuständig und wird die Methode nach Angaben des Sozialministeriums nicht verbieten. Ein Sprecher von Ministerin Katrin Altpeter sagte der Deutschen Presse-Agentur, dafür seien die rechtlichen Voraussetzungen nicht gegeben.
Bisher sind risikoreiche Eingriffe notwendig, um festzustellen, ob ein ungeborenes Baby am Down-Syndrom leidet. Dabei kann es zu Frühgeburten kommen, die der Embryo nicht überlebt. Bei dem neuen Test genügt eine einfache Blutprobe der Mutter.
Quelle: DRadio Wissen Lizenz: Creative Commons Licence: Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung, keine Bearbeitung (BY-NC-CD)