10. Juli 2012

Vorgeburtlicher Bluttest auf Down-Syndrom wird wohl nicht verboten

Ein Verbot wird es in Deutschland nach derzeitigem Stand nicht geben. Seit einigen Wochen wird über einen vorgeburtlichen Bluttest diskutiert, mit dem ungeborene Babys auf das Down-Syndrom getestet werden können. Der Test des Konstanzer Unternehmens LifeCodexx wird als Medizinprodukt und nicht als Arzneimittel eingestuft und muss deshalb kein Zulassungsverfahren durchlaufen. Das Land Baden-Württemberg ist als Sitz des Herstellers zuständig und wird die Methode nach Angaben des Sozialministeriums nicht verbieten. Ein Sprecher von Ministerin Katrin Altpeter sagte der Deutschen Presse-Agentur, dafür seien die rechtlichen Voraussetzungen nicht gegeben.

Bisher sind risikoreiche Eingriffe notwendig, um festzustellen, ob ein ungeborenes Baby am Down-Syndrom leidet. Dabei kann es zu Frühgeburten kommen, die der Embryo nicht überlebt. Bei dem neuen Test genügt eine einfache Blutprobe der Mutter.

Quelle: DRadio Wissen Lizenz: Creative Commons Licence: Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung, keine Bearbeitung (BY-NC-CD)