16. Juli 2012

Philosoph: Bestimmungen zur Beschneidung sind unlogisch

Nach dem Urteil kam der Streit. Kann Beschneidung von Jungen tatsächlich Körperverletzung sein - wie das Landgericht Köln entschied? Der Philosophieprofessor Julian Nida-Rümelin findet: Der Gesetzgeber muss in der Sache für Klarheit sorgen.

Im Deutschlandradio Kultur sagte er, aus philosophischer Sicht sei es unlogisch, dass die Beschneidung bei Mädchen eine Menschenrechtsverletzung sei, bei Jungen aber nicht. Es sei außerdem nicht mit den Grundlagen der Demokratie vereinbar, dass religiös motivierte Handlungen außerhalb der juristischen Kontrolle stehen müssten.

Nida-Rümelin betonte aber, für die Beschneidung könne er sich einen Kompromiss vorstellen, der diese Operation ähnlich wie Schönheitsoperationen bei Kindern zulasse, solange damit keine schweren Schmerzen verbunden seien.

Quelle: DRadio Wissen Lizenz: Creative Commons Licence: Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung, keine Bearbeitung (BY-NC-CD)