16. Juli 2012
Anonymes Surfen über Hotspots in Cafés ist erlaubt. Das hat das Landgericht München entschieden.
Das Urteil wurde heute vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung veröffentlicht. Geklagt hatte ein Anbieter, der seine Nutzer verpflichtet, sich vor dem Zugang zum Netz zu registrieren und der dann per SMS die Identität überprüft. Ein anderer Anbieter erlaubt es, den Nutzern ohne Anmeldung zu surfen - das obwohl er die EU-Richtlinien zur Nutzerdatenspeicherung anerkannt hat. Nach Ansicht des Klägers geht das nicht, der Konkurrent habe die Pflicht, die Daten vorzuhalten, damit zum Beispiel Straftaten verfolgt werden können. Das sah das Gericht anders. Die gesetzliche Regelung lasse es lediglich zu, das Daten gespeichert und weitergegeben werden. Eine Pflicht lasse sich daraus aber nicht ableiten.
Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung fordert, dass private und gewerbliche Anbieter öffentlicher Internetzugänge für Rechtsverletzungen von Nutzern nicht verantwortlich gemacht werden können. Ein Urteil des Bundesgerichtshofs von 2010 hatte von einem Privatmann die Verschlüsselung seines bislang offenen WLAN-Internetzugangs verlangt, nachdem darüber eine Urheberrechtsverletzung begangen worden war.
Quelle: DRadio Wissen Lizenz: Creative Commons Licence: Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung, keine Bearbeitung (BY-NC-CD)