18. Juli 2012

Student muss Gebühren an privater Uni nach schnellem Abschluss trotzdem weiterzahlen

Schnell studiert und nichts gespart. So ergeht es einem Studenten, der an einer privaten Hochschule innerhalb von vier Semestern ein Bachelor- als auch ein Masterstudium abgeschlossen hat. Danach zahlte er die monatlichen Gebühren nicht weiter. Das Amtsgericht Arnsberg entschied jetzt, dass er trotz seines frühen Abschlusses die Gebühren für die normale Studiendauer zahlen muss. Private Studiengebühren seien ein vertraglich vereinbarter Gesamtpreis und könnten durch einen schnelleren Abschluss nicht verringert werden. Damit unterschieden sich private Hochschulen von öffentlich-rechtlichen Universitäten.

Quelle: DRadio Wissen Lizenz: Creative Commons Licence: Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung, keine Bearbeitung (BY-NC-CD)