25. Juli 2012
Seit 2006 erleichtert das Informationsfreiheitsgesetz Bürgern den Zugang zu amtlichen Informationen. Aber der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar sieht noch einige Probleme. Das sagte er im Interview mit der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung". So solle es einzelnen Behörden nicht pauschal erlaubt werden, die Auskunft zu verweigern. Stattdessen solle immer der konkrete Einzelfall geprüft werden.
Außerdem dauere es oft zu lange, bis in einem Fall endgültig darüber entschieden werde, ob eine Information freigegeben werde. Hier könnte laut Schaar eine feste Frist für die Bearbeitung von Widersprüchen helfen.
Der Bundestag will sich im Herbst mit möglichen Veränderungen am Informationsfreiheitsgesetz beschäftigen.
Quelle: DRadio Wissen Lizenz: Creative Commons Licence: Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung, keine Bearbeitung (BY-NC-CD)