25. Juli 2012

Hintergrund: Überhangmandate

Bis zur nächsten Bundestagswahl im Herbst 2013 muss die Regelung zur Sitzverteilung geändert werden.

Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden.

Streitpunkt sind die Überhangmandate. Sie entstehen, wenn eine Partei mehr Sitze im Parlament über Direktmandate in den Wahlkreisen gewinnt, als es ihrem Anteil an Zweitstimmen entspricht. In vielen Konstellationen bekommen vor allem die größeren Parteien Überhangmandate.

Bei der Wahl 2009 waren auf diese Weise 24 zusätzliche Mandate enstanden, die alle der Union zugutekamen. Die Kläger kritisierten, das derzeitige Wahlrecht habe das Entstehen von Überhangmandaten begünstigt. Dabei sei keine Chancengleichheit gegeben.

Quelle: DRadio Wissen Lizenz: Creative Commons Licence: Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung, keine Bearbeitung (BY-NC-CD)