26. Juli 2012

Als Badesalze verkaufte Designerdrogen verboten

Auf der Packung steht so etwas wie Badesalz oder Kräutermischung. Tatsächlich handelt es sich aber um synthetische Designerdrogen. Der Verkauf dieser Stoffe ist deshalb schon länger umstritten. Wie das Bundesgesundheitsministerium mitteilt, sind 28 solcher psychoaktiven Substanzen ab jetzt dem Betäubungsmittelgesetz unterstellt. Die Stoffe dürften damit nicht mehr im freien Handel, sondern nur noch für nachgewiesene Spezialzwecke verkauft werden.

Nach Angaben des Ministeriums können die Substanzen unter anderem Erbrechen, Herzversagen, Orientierungsverlust, Lähmungserscheinungen und Wahnvorstellungen verursachen. In Deutschland starben im vergangenen Jahr drei Menschen nach dem Konsum solcher "Legal Highs". So werden die Stoffe genannt, weil sie bisher frei im Handel erhältlich waren.

Quelle: DRadio Wissen Lizenz: Creative Commons Licence: Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung, keine Bearbeitung (BY-NC-CD)