1. August 2012
Für Krankenhäuser und Versicherungen gilt von heute an das geänderte Transplantationsgesetz. Die neuen Regeln schreiben vor, dass Krankenhäuser mit Intensivstationen Transplantationsbeauftragte bestellen müssen, die die Organspende koordinieren. Außerdem müssen sie Spenderorgane weitermelden. Lebendspender werden künftig in Bezug auf Lohnfortzahlung, Krankengeld und Ansprüchen gegenüber der Unfallversicherung besser gestellt.
Ab November tritt dann der zweite Teil der Organspende-Reform in Kraft, die sogenannte Entscheidungslösung. Alle Bürger sollen von ihren Versicherungen über Organspende aufgeklärt und zu einer Entscheidung aufgefordert werden. Ziel ist die Erhöhung der Organspendebereitschaft.
Die Liste mit Menschen, die auf ein Spenderorgan warten, ist lang. Sie umfasst etwa 12.000 Namen. Etwa 8.000 von ihnen brauchen eine Niere. Diese Patienten warten fünf bis sechs Jahre auf ein passendes Organ. Weil es zu wenige Spender gibt, sterben im Schnitt jeden Tag drei Menschen auf der Warteliste.
Quelle: DRadio Wissen Lizenz: Creative Commons Licence: Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung, keine Bearbeitung (BY-NC-CD)