1. August 2012
"Aber ich demonstriere doch nur virtuell!" Manche Internet-Aktivisten legen Websites mit "Distributed Denial of Service"-Attacken lahm - dabei überfluten sie den Server mit massenhaften Anfragen. Das nennen sie digitale Sit-ins und halten sie für eine zulässige Form von virtuellem Protest. Die Bundesregierung sieht das aber anders. Das berichtet das Portal "netzpolitik.org" und bezieht sich auf eine Antwort der Regierung auf eine Kleine Anfrage der Linken. Das Argument: Bei Demonstrationen müssten die Teilnehmer körperlich anwesend sein. Deswegen werde das Lahmlegen von Websites nicht vom Versammlungsrecht gedeckt - wer Websites lahmlage, könne sich der Computersabotage strafbar machen. Anders sieht die Lage übrigens bei Protesten mit massenhaften E-Mails aus. Das fällt laut Bundesregierung tatsächlich unter die Meinungsfreiheit.
Quelle: DRadio Wissen Lizenz: Creative Commons Licence: Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung, keine Bearbeitung (BY-NC-CD)