3. August 2012
Wer zu lange auf sein Urteil warten muss, wird entschädigt. Das hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschieden. In Deutschland hat deshalb erstmals eine Klägerin 3.000 Euro erhalten.
Die Polizistin hatte gegen eine Versetzung in ein anderes Revier geklagt. Zwei Jahre lang fällte das zuständige Gericht kein Urteil. Nach Auffassung des Oberverwaltungsgerichts in Magdeburg war die Verfahrensdauer angesichts der geringen Komplexität des Falls nicht mehr angemessen.
Die neue Gesetzgebung zu verzögerten Gerichtsprozessen ist seit Dezember 2011 in Kraft. Es sieht eine Entschädigung von in der Regel 1.200 Euro pro Jahr Verschleppung vor.
Quelle: DRadio Wissen Lizenz: Creative Commons Licence: Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung, keine Bearbeitung (BY-NC-CD)