8. August 2012
Die privaten Medienkonzerne ProSiebenSat.1 und RTL dürfen weiterhin kein gemeinsames Internet-Portal für Videos gründen. Das Oberlandesgericht Düsseldorf wies eine Beschwerde der Unternehmen ab. Die Richter folgten der Argumentation des Bundeskartellamtes. Demnach würde die gemeinsame Plattform die marktbeherrschende Stellung der Sendergruppen noch verstärken.
Auf der gemeinsamen Online-Plattform sollten die Zuschauer Sendungen nachträglich ansehen können, so wie das die Sender schon teilweise einzeln anbieten.
Quelle: DRadio Wissen Lizenz: Creative Commons Licence: Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung, keine Bearbeitung (BY-NC-CD)