10. August 2012

Bundesgerichtshof stärkt Rechte der Musiker bei Urheberrechtsverletzungen im Internet

Dieses Urteil richtet sich gegen Raubkopierer. Internetprovider müssen in der Regel Namen und Anschrift eines IP-Adressen-Nutzers preisgeben, wenn Urheberrechtsverletzungen vorliegen. Das hat der Bundesgerichtshof heute entschieden und damit Entscheidungen der Vorinstanzen aufgehoben.

Laut BGH ergibt es nämlich keinen Unterschied, ob das Laden von urheberrechtlich geschützter Musik in Tauschbörsen ein gewerbliches Ausmaß erreicht oder nicht. In der Begründung heißt es, der Urheber werde in seinen Rechten eingeschränkt, wenn Verletzungen nur bei gewerbsmäßiger Nutzung verfolgt werden könnten.

In dem Fall ging es um einen Antrag des Musikvertriebsunternehmens von Xavier Naidoo an die Deutsche Telekom AG auf Preisgabe von Kundendaten.

Quelle: DRadio Wissen Lizenz: Creative Commons Licence: Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung, keine Bearbeitung (BY-NC-CD)