14. August 2012
"Dieses Urteil wird eine neue Abmahnwelle auslösen." Verbraucherschützer fürchten, dass das Urteil des Bundesgerichtshof zu Internettauschbörsen eine Klagewelle gegen Privatpersonen auslösen könnte. So äußerte sich der Geschäftsführer der Verbraucherzentrale Berlin, Peter Lischke im "Tagesspiegel".
Laut der am Freitag veröffentlichten BGH-Entscheidung müssen Internetprovider den Rechteinhabern von Musikstücken Namen und Anschrift von Nutzern mitteilen, wenn diese Lieder zum illegalen Download in Tauschbörsen gestellt haben. Das gilt auch dann, wenn das in einem nicht-gewerblichen Ausmaß geschieht, bislang war das Voraussetzung für die Herausgabe der Daten.
Die Musikindustrie hat das Urteil dagegen begrüßt, damit werde der Beschneidung der Rechte von Kreativen Einhalt geboten.
Quelle: DRadio Wissen Lizenz: Creative Commons Licence: Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung, keine Bearbeitung (BY-NC-CD)