15. August 2012
Bäcker müssen nicht weiß sein. Das Verwaltungsgericht Berlin hat es Mitarbeitern von Bäckereien und Konditoreien erlaubt, auch schwarze Arbeitskleidung zu tragen. Weiße Kleidung sei kein Kriterium für Hygiene - und nur das schreibe die entsprechende EU-Verordnung vor. Ein Berliner Bezirksamt hatte dagegen auf weißer Kleidung bestanden, damit Verunreinigungen schnell und leicht zu erkennen seien. Die klagende Konditorei-Chefin argumentierte dagegen, dass auf dunkler Arbeitskleidung Verschmutzungen durch Mehl oder Puddingcremes sogar leichter zu erkennen seien.
Quelle: DRadio Wissen Lizenz: Creative Commons Licence: Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung, keine Bearbeitung (BY-NC-CD)