15. August 2012

Urteil wegen Diskriminierung Homosexueller: Hoteliers dürfen Berufung einlegen

Das britische Hotelier-Ehepaar sieht darin eine "Förderung von Sünde".

Es wies deshalb ein homosexuelles Paar ab, dass in seinem Hotel in einem Doppelzimmer übernachten wollte. Der Fall ging vor Gericht, woraufhin die Hoteliers wegen Diskriminierung zu einer Geldstrafe verurteilt wurden. Diese Entscheidung darf jetzt jedoch vor dem Obersten Gerichtshof angefochten werden. Wie britische Medien berichten, wurde der Berufungsantrag der Wirtsleute zugelassen.

Die Verteidigung hatte geltend gemacht, dass die beiden Hoteliers gläubige Christen seien. Ein Doppelzimmer an ein unverheiratetes Paar zu geben sei mit ihrem Glauben nicht vereinbar - unabhängig davon, ob es sich um ein hetero- oder ein homosexuelles Paar handle. Die beiden schwulen Männer hatten dagegen argumentierten, sie lebten in einer gesetzlich eingetragenen Partnerschaft und müssten wie ein Ehepaar behandelt werden.

Quelle: DRadio Wissen Lizenz: Creative Commons Licence: Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung, keine Bearbeitung (BY-NC-CD)