22. August 2012
In unserer Rubrik "Glasklar" schlagen wir passend zum Tagesthema das Wort "Botschaft" nach: Das Wort umschreibt die diplomatische Vertretung eines Landes im Ausland, genauer gesagt am Regierungssitz eines anderen Staates. Das Gelände, auf dem sich eine Botschaft befindet, ist - anders als öfter zu hören - nicht extraterritorial. Es gehört also weiterhin dem Staat, in dem das Gebäude steht. Allerdings steht das Botschafts-Areal unter besonderem völkerrechtlichen Schutz, der auf das "Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen" zurückgeht und dort in Artikel 22 garantiert wird. So genießen etwa auch die Diplomaten besonderen Schutz und Vorrechte.
Außerdem darf das Gastgeberland das Botschaftsgelände ohne Einwilligung des Missionschefs weder betreten noch Festnahmen oder Beschlagnahmungen durchführen lassen. Das ist der Grund, weshalb auch normale Bürger ohne Diplomatenstatus in Botschaften Schutz suchen.
Quelle: DRadio Wissen Lizenz: Creative Commons Licence: Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung, keine Bearbeitung (BY-NC-CD)