23. August 2012
Vor genau 125 Jahren, am 23. August 1887, erließ Großbritannien den "Merchandise Marks Act". Er schreibt vor, dass Waren eine Herkunftsbezeichnung tragen müssen, also etwa "Made in Germany". Heute gilt das als Zeichen für besondere Zuverlässigkeit, doch das war nicht immer so.
Großbritannien führte die Herkunftsbezeichnungen ein, um die heimische Wirtschaft vor minderwertigen Plagiaten aus dem Ausland zu schützen, vor allem aus dem aufstrebenden Deutschen Reich. Zunächst schadete das Label deutschen Exportfirmen eher. Doch die Produkte verbesserten sich, und "Made in Germany" wurde zum Gütesiegel mit Werbewirkung. Als Deutschland geteilt war, gab es auch die Bezeichnungen "Made in West Germany" und "Made in GDR" für die DDR.
Heute wird diskutiert, was das Label in Zeiten der Globalisierung überhaupt noch aussagt. Denn es darf auch auf Produkten stehen, die zum Teil im Ausland produziert wurden.
Quelle: DRadio Wissen Lizenz: Creative Commons Licence: Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung, keine Bearbeitung (BY-NC-CD)