23. August 2012

Südkorea: Gericht erklärt Internet-Klarnamenzwang für verfassungswidrig

Die Südkoreaner können wieder kreativ bei ihren Namen im Internet werden. Das Verfassungsgericht des Landes hat nämlich entschieden, dass der Klarnamenzwang für Websites in Südkorea verfassungswidrig ist. Die Richter urteilten, die gesetzliche Regelung, nach der nur echte Namen für Beiträge in Internetportalen benutzt werden dürfen, schränke die Meinungsfreiheit ein. Außerdem erhöhe das Realnamen-System die Chance, dass sensible Informationen gestohlen werden. Gegen das Gesetz hatte eine Gruppe von Südkoreanern und ein Medienunternehmen Verfassungsbeschwerde eingereicht.

Das Realnamen-System von 2007 sieht vor, dass Nutzer auf großen Webportalen nur dann Beiträge schreiben können, wenn sie ihren richtigen Namen und ihre Einwohnermeldenummer angeben. Die Regierung hatte das Gesetz damit begründet, dass es immer mehr Cybermobbing gebe.

Quelle: DRadio Wissen Lizenz: Creative Commons Licence: Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung, keine Bearbeitung (BY-NC-CD)