29. August 2012

Leistungsschutzrecht: Blogger sollen auch künftig nichts zahlen, wenn sie journalistische

Für einige soll sich nichts ändern beim neuen Leistungsschutzrecht. Darunter sollen Blogger, Verbände, Vereine und Anwaltskanzleien fallen, außerdem sonstige ehrenamtliche, private oder gewerbliche Nutzer. Sie sollen auch künftig nichts zahlen müssen, wenn sie auf ihren Webseiten und in Blogs journalistische Texte benutzen, sie länglich zitieren oder auf sie verweisen. Nach einem neuen Gesetzentwurf sollen nur die Anbieter von Suchmaschinen und ähnlichen Diensten Lizenzgebühren zahlen.

Heute wird im Bundeskabinett über den Gesetzentwurf gesprochen. Wie der "Spiegel" schreibt, sollen Suchmaschinen wie Google künftig zum Beispiel bei Verlagen eine Erlaubnis einholen müssen, um kurze Textanrisse in den Suchindex aufzunehmen - und könnten dafür zur Kasse gebeten werden. Die Verlinkung und Nutzung im Rahmen der Zitierfreiheit soll laut dem Entwurf aber auch für Suchmaschinen kostenlos bleiben.

Verleger wehren sich seit Jahren gegen die - wie sie es nennen - unentgeltliche Nutzung ihrer Angebote im Internet. Im Koalitionsvertrag der schwarz-gelben Regierung wurde ein neues Leistungsschutzrecht für Presseverlage vereinbart. Seitdem wird über die Ausgestaltung gestritten.

Quelle: DRadio Wissen Lizenz: Creative Commons Licence: Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung, keine Bearbeitung (BY-NC-CD)