29. August 2012
Meine Internetseite gehört mir.
Presseverlage sollen das alleinige Recht erhalten, ihre Werke im Internet öffentlich zugänglich zu machen. Die Bundesregierung hat dafür das Leistungsschutzgesetz auf den Weg gebracht. Es sieht vor, dass Suchmaschinen Geld zahlen müssen, wenn sie auf Artikel von Zeitungen im Netz verlinken und beispielsweise den Anfang des Textes zitieren. Für alle anderen Internetnutzer wie Privatleute und Blogger sollen Links und Zitate kostenlos bleiben.
Die Verleger argumentieren, sie müssten an den Werbeeinnahmen von Suchmaschinen wie Google beteiligt werden. Die Suchmaschinen leiten allerdings auch Millionen Nutzer auf die Presse-Webseiten. Kritiker befürchten, dass die Informationsfreiheit im Netz eingeschränkt wird.
Quelle: DRadio Wissen Lizenz: Creative Commons Licence: Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung, keine Bearbeitung (BY-NC-CD)