29. August 2012

Kein Kündigungsschutz bei ehrenamtlicher Tätigkeit

Ein Ehrenamt ist nicht immer ein Amt - manchmal kann man auch einfach rausfliegen.

Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt hat entschieden, dass ehrenamtlich Beschäftigte keinen Kündigungsschutz haben. Begründung: Die Ausübung ehrenamtlicher Tätigkeit ist kein Arbeitsverhältnis. Geklagt hatte eine ehemalige Telefonseelsorgerin, die zehn Stunden pro Monat bei einer Hotline in Sachsen gearbeitet hatte und nach acht Jahren rausgeworfen worden war. Sie argumentierte, ihre ehrenamtliche Tätigkeit sei mit einem Arbeitsverhältnis vergleichbar - weil es Dienstpläne gegeben habe, eine regelmäßige Mitarbeit erwartet wurde und sie bei Verhinderung Ersatz habe suchen müssen.

Das Bundesarbeitsgericht sah darin trotzdem keinen festen Job mit entsprechendem Kündigungsschutz.

Quelle: DRadio Wissen Lizenz: Creative Commons Licence: Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung, keine Bearbeitung (BY-NC-CD)