31. August 2012
Manchem illegalem Downloader dürfte eine Schweißperle auf der Stirn gestanden haben. Eine Anwaltskanzlei aus Regensburg wollte im Internet einen "Porno-Pranger" einrichten. Dort sollten Namen von Internetnutzern veröffentlicht werden, die nach Ansicht der Kanzlei illegal einen Porno heruntergeladen hatten. Das Landgericht Essen erließ eine einstweilige Verfügung gegen dei Pläne der Kanzlei. Eine Frau hatte sich dagegen gewehrt, dass ihr Name im Internet erscheinen sollte.
Die Kanzlei vertritt Firmen, die ihre Urheberrechte durch illegales Herunterladen von Filmen in Tauschbörsen verletzt sehen - darunter auch Produzenten von Pornofilmen. Die Anwaltskanzlei argumentiert, nur die Liste ihrer Gegner in Gerichtsverfahren veröffentlichen zu wollen. Das Gericht in Essen hat nach Angaben des Anwalts der betroffenen Frau verfügt, dass nur sie selbst über die Veröffentlichung ihres Namens entscheiden darf.
Quelle: DRadio Wissen Lizenz: Creative Commons Licence: Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung, keine Bearbeitung (BY-NC-CD)