3. September 2012

Richterentscheidung: Es ist keine Verleumdung, wenn Internetdienst Hotel-Ranglisten erstellt

Auf dieser Liste möchte wohl niemand gerne landen.

Ein Hotelbesitzer aus Tennessee hat die Internet-Plattform Tripadvisor verklagt, weil sie sein Hotel auf der Liste der zehn dreckigsten Hotels des Jahres 2011 platziert hat. Wie das Online-Magazin "The Register" meldet, hat ein Richter in den USA die Klage jetzt abgewiesen. Er erklärte, Tripadvisor könne nicht wegen Verleumdung belangt werden, da die Plattform nur unbestätigte Kritiken von Nutzern auswerte, um ihre Ranglisten zu erstellen. Jeder wisse, dass es sich dabei um subjektive Meinungen handle und nicht um objektiv nachprüfbare Fakten. Die Forderung des Hotelbesitzers nach Entschädigung werde deshalb nicht erfüllt.

Quelle: DRadio Wissen Lizenz: Creative Commons Licence: Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung, keine Bearbeitung (BY-NC-CD)