4. September 2012
Passend zum Tagesthema fragen wir uns: Was ist eigentlich der "Generationenvertrag"?
Die gesetzliche Rente war ursprünglich so gedacht: Arbeitnehmer und Arbeitgeber zahlen die Beiträge in gleicher Höhe auf ein Rentenkonto ein. Später sollte das Geld dann an den jeweiligen Beitragszahler ausgezahlt werden. Aufgrund der Inflation scheiterte dieses Verfahren allerdings, denn das Geld war bei Renteneintritt deutlich weniger wert. Unter Bundeskanzler Konrad Adenauer wurde das System 1957 dann zu einem Umlageverfahren umgebaut, dem vom Wirtschaftstheoretiker Wilfried Schreiber konzipierten "Generationenvertrag".
Der sogenannte "Schreiber-Plan" sah vor, dass nicht jeder Rentner seine eigenen eingezahlten Beiträge erhält. Stattdessen kommt die arbeitende Generation mit ihren Einzahlungen für die Rente der vorigen Generation auf.
Der Begriff "Generationenvertrag" täuscht jedoch etwas, da er auch ohne Unterschrift gilt.
Quelle: DRadio Wissen Lizenz: Creative Commons Licence: Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung, keine Bearbeitung (BY-NC-CD)