6. September 2012

Rote Schuhsohlen: Gericht spricht Christian Louboutin Markenschutz zu

Es gibt nur einen, der rote Schuhsohlen verkaufen kann. So in etwa lässt sich das Urteil eines New Yorker Berufungsgerichts im Streit zwischen dem Designer Christian Louboutin und dem Modehaus Yves Saint Laurent zusammenfassen. Das Gericht revidierte eine Entscheidung aus dem vergangenen Jahr, als Louboutin mit dem Antrag auf eine einstweilige Verfügung gegen den Konkurrenten gescheitert war. Yves Saint Laurent hatte ebenfalls vier Schuhmodelle mit roten Sohlen verkauft.

Nun entschieden die Richter, die Sohlen der High-Heels von Louboutin verdienten aufgrund ihrer Kennzeichnungskraft besonderen Schutz.

Die Schuhe kosten hunderte Dollar das Paar und wurden besonders durch die Fernsehserie "Sex and the City" bekannt.

Quelle: DRadio Wissen Lizenz: Creative Commons Licence: Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung, keine Bearbeitung (BY-NC-CD)