12. September 2012
Das Bundesverfassungsgericht entscheidet heute, ob sich Deutschland am Euro-Rettungsschirm ESM beteiligen darf. Wir werfen ein Blick darauf, was dahinter steckt.
ESM steht für den Europäischen Stabilitätsmechanismus. Der soll dauerhaft den Euro sichern und folgt dazu auf den provisorischen Rettungspakt EFSF. Beide Rettungsschirme funktionieren darüber, dass Länder in der Krise Notkredite bekommen. Beim ESM sollen dafür insgesamt 500 Milliarden Euro bereitstehen. Deutschland würde im schlimmsten Fall mit 190 Milliarden Euro belastet. Die Kläger vor dem Bundesverfassungsgericht sehen darin ein unkalkulierbares Risiko für den Bundeshaushalt.
Zum ESM gehört auch der Fiskalpakt. Darin verpflichten sich fast alle EU-Länder, ihre Finanzen in Ordnung zu bringen. Das soll unter anderem durch automatische Verfahren passieren, die bei zu vielen neuen Schulden ausgelöst werden. Die sehen unter anderem Strafzahlungen und Klagen vor dem Europäischen Gerichtshof vor. Der Fiskalpakt setzt die Obergrenze neuer Schulden künftig bei einem halben Prozent der Wirtschaftsleistung an - im Moment liegt sie bei einem Prozent. Die Kläger vor dem Bundesverfassungsgericht sehen durch die Regeln den Bundestag eingeschränkt, weil er nicht mehr frei über den Staatshaushalt entscheiden könne.
Quelle: DRadio Wissen Lizenz: Creative Commons Licence: Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung, keine Bearbeitung (BY-NC-CD)