13. September 2012

EU will digitale Nutzung von verwaisten Werken erlauben

Es gibt Bücher, Filme, Musik- und Kunstwerke, deren Rechteinhaber unauffindbar sind. Eine vom EU-Parlament verabschiedete Richtlinie sieht vor, dass die Nutzung dieser sogenannten verwaisten Werke künftig erlaubt sein soll. Für nicht-kommerzielle Zwecke sollten sie online zugänglich gemacht werden. Öffentliche Einrichtungen dürften demnach Umsätze mit den Werken erzielen. Die Gewinne müssten aber in die Suche nach Urhebern und in die Digitalisierung investiert werden.

Der Ministerrat muss der neuen Richtlinie noch zustimmen. Sie soll voraussichtlich ab Ende 2014 gelten.

Quelle: DRadio Wissen Lizenz: Creative Commons Licence: Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung, keine Bearbeitung (BY-NC-CD)