14. September 2012

Gericht: Bundestag muss Guttenberg-Dokumente freigeben

Nach diesem Urteil werden wieder neue Einzelheiten in der Kausa Guttenberg ans Licht kommen. Das Verwaltungsgericht in Berlin hat gerade entschieden: Der Bundestag muss Dokumente seiner Wissenschaftlichen Dienste zugänglich machen, die der Ex-Verteidigungsminister für seine umstrittene Dissertation verwendet hat.

Geklagt hatte ein Journalist. Ihm wurde bislang der Zugang zu den Dokumenten verweigert. Die Begründung: Die Arbeiten der Dienste gehören zur parlamentarischen Arbeit des Abgeordneten und fallen nicht unter das Informationsgesetz. Falsch, sagt das Gericht. Die Arbeiten seien nur eine Grundlage, um das Bundestagsmandat auszuüben.

Karl-Theodor zu Guttenberg war im März 2011 von allen politischen Ämtern zurückgetreten und verlor seinen Doktortitel. Er hatte seine Dissertation zum großen Teil abgeschrieben - unter anderem aus Arbeiten, die ihm vom Wissenschaftlichen Dienst des Parlaments zur Verfügung gestellt worden waren.

Quelle: DRadio Wissen Lizenz: Creative Commons Licence: Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung, keine Bearbeitung (BY-NC-CD)