14. September 2012

Sarrazin mit Antrag gegen "tageszeitung" endgültig gescheitert

Auch polemische Kritik fällt unter die Meinungs- und Pressefreiheit in Deutschland. So die Begründung für den Richterspruch im Verfahren Thilo Sarrazin gegen die "tageszeitung". Der Autor und Ex-Politiker ist vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main mit dem Versuch gescheitert, Äußerungen der "taz" über ihn verbieten zu lassen.

Das Blatt hatte ihn in einem Artikel mit einer alten Prostituierten verglichen. Das Gericht wies Sarrazins Beschwerde nun letztinstanzlich zurück. Es erklärte, die Grenze zur Schmähkritik sei mit den "taz"-Zitaten nicht überschritten.

Quelle: DRadio Wissen Lizenz: Creative Commons Licence: Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung, keine Bearbeitung (BY-NC-CD)