20. September 2012
Wenn jemand aus der Kirche austritt - kann und darf er dann noch am Gemeindeleben teilnehmen? Und kann er sich dann noch als gläubig bezeichnen? Mit Fragen wie diesen beschäftigen sich in Deutschland einige Gerichte. Und auch der Vatikan und die deutschen katholischen Bischöfe haben sich damit auseinandergesetzt. Insbesondere ging es um die Frage, welche Konsequenzen einen Kirchenaustritt hat, der vor einer staatlichen Stelle erklärt wird, etwa um keine Steuern zahlen zu müssen. Bisher galt: Austritt gleich Exkommunikation. Die Bischofskonferenz veröffentlichte heute ein Dekret, das den Kirchenaustritt neu regelt. Der Betroffene wird nicht mehr automatisch exkommuniziert, darf aber dennoch nicht mehr am Abendmahl teilnehmen, nicht zur Beichte gehen und keine kirchlichen Ämter mehr übernehmen. Außerdem müssen die Pfarrer den Austrittswilligen künftig zu einem Gespräch einladen.
Quelle: DRadio Wissen Lizenz: Creative Commons Licence: Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung, keine Bearbeitung (BY-NC-CD)