21. September 2012
Tradition geht dann doch über Tierquälerei. Das Verfassungsgericht in Frankreich hat entschieden, dass Stierkämpfe im Süden des Landes weiter stattfinden dürfen. Das Strafrecht verbietet zwar jeglichen Akt der Grausamkeit gegen Tiere, macht bei "örtlichen Traditionen" wie der Corrida oder Hahnenkämpfen aber eine Ausnahme. Die Richter erklärten diese Ausnahmeregelung nun für verfassungsgemäß.
Tierschutz-Organisationen hatten gegen die Regelung geklagt. Sie sehen in den Stierkämpfen brutale Tierquälerei. Befürworter halten sie hingegen für ein Kulturgut mit langer Tradition, das sie pflegen wollen.
Quelle: DRadio Wissen Lizenz: Creative Commons Licence: Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung, keine Bearbeitung (BY-NC-CD)