27. September 2012
Im Streit um die "Tagesschau"-App hat ein Gericht den klagenden Zeitungsverlegern Recht gegeben - zumindest teilweise.
Das Landgericht Köln hat der ARD verboten, die "Tagesschau"-App in der Version vom 15. Juni 2011 weiter zu verbreiten. Der Grund: Das Angebot sei zu presseähnlich und entspreche damit nicht dem Rundfunkstaatsvertrag. Die App wurde inzwischen jedoch überarbeitet. Nach Angaben des Branchendienstes heise.de kann sie deshalb auch weiterhin angeboten werden.
Ein generelles Verbot lehnte das Gericht ab.
Aktuell hat das Angebot 4,5 Millionen Nutzer. Für die kostenlose "Tagesschau"-App werden Inhalte der üblichen Internetseite "tagesschau.de" verwendet.
Quelle: DRadio Wissen Lizenz: Creative Commons Licence: Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung, keine Bearbeitung (BY-NC-CD)