28. September 2012
Was macht man mit einem Bachelor der Architektur?
Man darf sich zumindest nicht Architekt nennen. Das geht aus einem Urteil des Verwaltungsgerichts Koblenz hervor. Die Richter bestätigten damit die Haltung der Architektenkammer Rheinland-Pfalz. Diese hatte sich geweigert, einen Bachelor-Absolventen in die Architektenliste aufzunehmen. Nur, wer in der Architektenkammer ist, darf in dem Beruf selbstständig arbeiten. Die Kammer hatte in ihrer Entscheidung auf eine gesetzliche Regelung verwiesen, die mindestens eine vierjährige Regelstudienzeit vorsieht. Der Kläger hatte seinen Abschluss - wie vorgesehen - nach drei Jahren erreicht.
Quelle: DRadio Wissen Lizenz: Creative Commons Licence: Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung, keine Bearbeitung (BY-NC-CD)