28. September 2012

Presserat rügt Wirtschaftsmagazin "Brand Eins"

Durch diese Art von Publikation gerät die Glaubwürdigkeit der Presse in Gefahr.

Mit dieser Begründung hat der Deutsche Presserat das Wirtschaftsmagazin "Brand Eins" gerügt. Das Blatt habe mit einer Beilage im Auftrag des Bundesverbandes der Pharmazeutischen Industrie gegen die Trennung von Redaktion und Werbung verstoßen. Die Beilage sei auf der Titelseite als "Ein Magazin über die Pharmaindustrie" bezeichnet worden. Für den Leser erweckte das beiliegende Heft nach Meinung des Presserats deshalb den Eindruck einer Sonderausgabe von "Brand Eins". Es sei jedoch eine Auftragsproduktion gewesen, die ein Industrieverband finanziert habe. Dieser habe mit seinen Interessen Einfluss auf die Grundrichtung des Hefts genommen.

Der Presserat ist das Selbstkontrollgremium der deutschen Presse. Bei Verstößen gegen den Pressekodex kann der Rat je nach Schwere einen Hinweis, eine Missbilligung oder eine Rüge aussprechen.

Quelle: DRadio Wissen Lizenz: Creative Commons Licence: Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung, keine Bearbeitung (BY-NC-CD)