28. September 2012

Gericht: Muslimischer Schülerin kann Schwimmunterricht mit Burkini zugemutet werden

In deutschen Schwimmbädern wird es nach der Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes vielleicht häufiger Burkinis zu sehen geben.

Das Gericht urteilte nämlich, dass es muslimischen Schülerinnen zugemutet werden kann, in Ganzkörper-Badeanzügen am Schwimmunterricht teilzunehmen. Eine Befreiung vom Unterricht sei nicht möglich.

In dem Rechtsstreit hatte sich ein muslimisches Mädchen wegen der Bekleidungsvorschriften im Koran geweigert, zusammen mit Jungen am Schwimmunterricht teilzunehmen. Es erklärte, ihr Religionsverständnis verbiete es, Jungen in Badehosen und mit nacktem Oberkörper ansehen zu müssen.

Das Gericht gab jetzt dem Land Hessen recht, das auf den staatlichen Erziehungsauftrag verwies. Die Religionsfreiheit müsse hier teilweise zurücktreten. Die Eltern und das Mädchen hätten sich Deutschland als Lebensmittelpunkt ausgesucht. Da sei es hinzunehmen, dass die Schülerin im Schwimmunterricht nackte Oberkörper von Jungen sehe.

Quelle: DRadio Wissen Lizenz: Creative Commons Licence: Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung, keine Bearbeitung (BY-NC-CD)