5. Oktober 2012
Abschließend werfen wir noch einen Blick ins Lexikon - unter "Testament".
Das Gesetz lässt zwei Formen des Testaments, also der Verfügung für den Erbfall, gelten: Das eigenhändige Privattestament und das öffentliche Testament vor einem Notar. Das eigenhändige Testament muss vom Erblasser mit Ort- und Datumsangabe von Anfang bis Ende eigenhändig geschrieben und unterschrieben sein. Ein Testament, das der Form nicht genügt, ist nichtig.
Auch beim Testament von Alfred Nobel gab es Probleme mit der Form. Er war in keinem Land mit festem Wohnsitz gemeldet, sodass unklar war, welches Recht gelten sollte. Außerdem hat Nobel sein Testament mehrfach umgeschrieben. Erst vier Jahre nach seinem Tod konnte das Geld in die Stiftung fließen, die heute die Nobelpreise finanziert.
Quelle: DRadio Wissen Lizenz: Creative Commons Licence: Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung, keine Bearbeitung (BY-NC-CD)