5. Oktober 2012

Versicherung muss bei Foul mit Verletzungsabsicht nicht zahlen

Mit Anlauf und gestrecktem Bein von hinten in einen Gegenspieler springen - das kann im Fußball teuer werden.

Diese Erfahrung muss nun ein Amateurfußballer aus Baden-Württemberg machen. Der Spieler drohte vor einem Foul, er werde seinem Gegner bei der nächsten Aktion die Beine brechen. Gesagt, getan: Ein Wadenbeinbruch, ein ausgekugeltes Sprunggelenk und mehrere Bänderrisse bei seinem Gegenspieler waren die Folge. Das Schmerzensgeld sollte seine private Haftpflichtversicherung übernehmen. Doch das Oberlandesgericht Karlsruhe entschied, der Spieler hat die Verletzung billigend in Kauf genommen und deswegen muss die Versicherung nicht zahlen. Allerdings sei nicht bei jedem Foul davon auszugehen, dass der Gegner vorsätzlich verletzt werden sollte.

Quelle: DRadio Wissen Lizenz: Creative Commons Licence: Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung, keine Bearbeitung (BY-NC-CD)