17. Oktober 2012
Dieses Gutachten soll nicht einfach im Netz abrufbar sein.
Das Portal "netzpolitik.org" hat vom Bundestag ein Schreiben| https://netzpolitik.org/wp-upload/Abgeordnetenkorruption-Einschreiben.pdf] erhalten, in dem es aufgefordert wird, ein vier Jahre altes Gutachten aus seinem Angebot zu löschen. Erstellt hat dieses Gutachten der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages. Es beschäftigt sich mit den Korruptionsregelungen für Abgeordnete und kommt zu dem Schluss, dass nicht einmal internationale Mindestanforderungen erfüllt seien und deshalb [Reformbedarf bestehe.
Im Prinzip sind die Mängel längst bekannt, auch der "Spiegel" hatte schon einmal 2008 aus dem Gutachten zitiert. Dennoch will der Bundestag das Gutachten bei "netzpolitik.org" löschen lassen. Die Begründung dafür lautet: Urheberrechtsverletzung. Denn auch wenn jeder das Dokument beim Bundestag bestellen kann, liegen die Veröffentlichungsrechte nach [Einschätzung von Juristen http://www.heise.de/newsticker/meldung/Bundestag-Netzpolitik-org-soll-Gutachten-zur-Abgeordnetenbestechung-loeschen-1731449.html] beim Wissenschaftlichen Dienst.
Die Blogger von Netzpolitik.org weigern sich allerdings, der Aufforderung nach zukommen, schließlich sei die Arbeit des Wisssenschaftlichen Dienstes des Bundestages vom Steuerzahler bezahlt.
Quelle: DRadio Wissen Lizenz: Creative Commons Licence: Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung, keine Bearbeitung (BY-NC-CD)