19. Oktober 2012
Kleinere Presseverlage dürfte diese Meldung freuen.
Sie können in Zukunft leichter fusionieren. Das sieht die Reform des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen vor, die jetzt im Bundestag beschlossen wurde.
Demnach müssen Verlage, die sich zusammenschließen wollen, ihr Vorhaben erst bei einem gemeinsamen Umsatz von 62,5 Millionen Euro beim Kartellamt anmelden. Bislang lag die Schwelle bei 25 Millionen Euro. Dadurch wird die Position kleiner und mittlerer Presseverlage gestärkt, die sonst im Wettbewerb mit den Großen nicht bestehen könnten.
Daneben beinhaltet die Reform noch eine Klausel für sogenannte Sanierungsfusionen. Damit ist gemeint, dass angeschlagene Verlage unter bestimmten Voraussetzungen auch dann zusammengehen dürfen, wenn dadurch eine marktbeherrschende Stellung verstärkt würde.
Quelle: DRadio Wissen Lizenz: Creative Commons Licence: Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung, keine Bearbeitung (BY-NC-CD)