19. Oktober 2012
Es fehlen genau 50 Prozent Milchfett.
Aus diesem Grund darf ein bislang als "Streichbutter" bezeichnetes tschechisches Milchprodukt nicht mehr so heißen. Das berichtet Radio Prag. Nach dem Urteil der Richter des Europäischen Gerichtshofes muss Butter nämlich mindestens 80 Prozent Milchfett enthalten, der tschechische Aufstrich kommt aber nur auf 30 Prozent. Die Richter sprachen deshalb von einem "streichfähigen Fett".
Ob Tschechien gegen das Urteil vorgehen will, ist noch nicht bekannt.
Quelle: DRadio Wissen Lizenz: Creative Commons Licence: Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung, keine Bearbeitung (BY-NC-CD)