22. Oktober 2012
In Bayern ist ein Volksbegehren gegen Studiengebühren grundsätzlich möglich.
Der Verfassungsgerichtshof in München hat dazu eine Initiative der Freien Wähler zugelassen. Diese sammeln Unterschriften, um mit einer Volksabstimmung die Studiengebühren in Bayern zu kippen. Das Innenministerium hatte den Fall dem Gericht vorgelegt, weil es das Volksbegehren nicht mit der Landesverfassung vereinbar sah. Diese verbietet Volksbegehren gegen den Haushalt. Der Gerichtshof folgte der Argumentation der Freien Wähler, dass sich das Volksbegehren nicht gegen den Haushalt richte.
Bayern ist neben Niedersachsen das einzige Bundesland, das an Studiengebühren festhält.
Quelle: DRadio Wissen Lizenz: Creative Commons Licence: Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung, keine Bearbeitung (BY-NC-CD)