26. Oktober 2012
Der Streit zwischen ARD und den Zeitungsverlegern geht weiter.
Der Senderverbund hat Berufung gegen das Urteil des Kölner Landgerichts zur Tagesschau-App eingelegt. Die Richter hatten die App Ende September als presseähnlich bewertet und verboten, sie in der Version vom 15. Juni 2011 weiter zu verbreiten. Weil sie seitdem aber überarbeitet wurde, kann sie trotzdem weiter angeboten werden.
Der zuständige NDR teilte auf der Webseite der Tagesschau mit, die Frist für die Einreichung der Berufung vor dem Kölner Gericht wäre am kommenden Montag abgelaufen. Man wolle aber unabhängig vom weiteren Verfahren versuchen, den Streit mit den Verlegern außergerichtlich beizulegen.
Gegen die Tagesschau-App geklagt hatten acht Zeitungsverleger. Sie meinen, die kostenlose Anwendung für mobile Geräte sei eine unfaire Konkurrenz für ihre eigenen Internetseiten.
Quelle: DRadio Wissen Lizenz: Creative Commons Licence: Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung, keine Bearbeitung (BY-NC-CD)