26. Oktober 2012
Im "Rückspiegel" sehen wir diesmal ein Brot mit Erdbeermarmelade - Pardon, Erdbeerkonfitüre!
Denn seitdem heute vor genau 30 Jahren die Konfitürenverordnung in Kraft trat, darf das Wort Marmelade nur noch für Aufstriche aus Zitrusfrüchten verwendet werden. Offiziell heißt das mit KonfV abgekürzte Dokument "Verordnung über Konfitüren und einige ähnliche Erzeugnisse". Sie setzt eine europäische Richtlinie um, die Verwechslungen mit dem englischen Wort "marmalade" verhindern soll. Denn damit ist in Großbritannien vor allem Orangenmarmelade gemeint.
Die Österreicher wollten das nicht mitmachen und erstritten sich eine Ausnahmeregelung. Seit 2003 darf Marmelade auch in Deutschland wieder Marmelade heißen, allerdings nur, wenn sie zum Beispiel auf einem Wochenmarkt verkauft wird.
Hier geht's zur aktuellen Fassung der Konfitürenverordnung.
Quelle: DRadio Wissen Lizenz: Creative Commons Licence: Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung, keine Bearbeitung (BY-NC-CD)