2. November 2012

Pussy Riot-Prozess stellt keinen Ausnahmeprozess in Russland dar

Das Besondere am "Pussy Riot"-Prozess ist allein die massive Beteiligung der Öffentlichkeit.

Das ist das Fazit der Kölner Juraprofessorin Caroline von Gall. In den "Russland-Analysen" schreibt sie, dass das Verfahren aus juristischer Perspektive beispielhaft für das russische Rechtssystem ist. So seien die Richter in ihren Entscheidungen nicht ausreichend gegen Einfluss von außen geschützt. Laut der Professorin sind beispielsweise unbefristete Verträge erst seit kurzer Zeit die Regel. Und wer zum Richter ernannt werde, sei weiter intransparent. Das verhindere eine eigenständige und kritische Auseinandersetzung der Richter mit den Normen. Zudem werde weder die russische Verfassung noch die Europäische Konvention für Menschenrechte bei der Auslegung der relevanten Normen beachtet.

Der Analyse zufolge bleibt auch die Auseinandersetzung mit den Tatbestandsvoraussetzungen in der Anklage und dem Urteil an der Oberfläche. Eine politische Einflussnahme könne zwar nicht nachgewiesen werden, den politischen Eliten fehle es aber seit langem an erkennbaren Willen, die Strafjustiz zu professionalisieren.

Quelle: DRadio Wissen Lizenz: Creative Commons Licence: Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung, keine Bearbeitung (BY-NC-CD)