6. November 2012

Glasklar: Das ist Tagespflege

Zum Schluss unsere Rubrik Glasklar passend zum heutigen Themenschwerpunkt "Tageseltern": Wir schauen im Lexikon nach, was genau man unter "Tagespflege" versteht.

Bei der Tagespflege werden Kleinkinder nicht in einer Einrichtung, sondern in einem Haushalt betreut. Es handelt sich wahrscheinlich um die älteste Form der Kinderbetreuung durch fremde Personen. Historische Zeugnisse gibt es aber kaum. 1922 wurde die Tagespflege erstmals gesetzlich geregelt. Heute finden sich die Bestimmungen dazu im Sozialgesetzbuch.

Bis zu drei Kinder dürfen in der Tagespflege ohne eine Genehmigung des Jugendamtes betreut werden. Wer sich um eine größere Gruppe kümmern möchte, muss sich erst bescheinigen lassen, dass er dafür geeignet ist. Voraussetzungen sind zum Beispiel ein Erste-Hilfe-Kurs und eine pädagogische Ausbildung. Wie umfangreich die sein muss, ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.

Quelle: DRadio Wissen Lizenz: Creative Commons Licence: Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung, keine Bearbeitung (BY-NC-CD)