9. November 2012

Rückspiegel: Erstes Urheberrecht in Deutschland vor 175 Jahren beschlossen

Zum Schluss geht es in unserer Rubrik "Rückspiegel" um das Urheberrecht. Nicht in seiner aktuellen Form, sondern in der von vor 175 Jahren. Damals wurde in Deutschland das moderne Urheberrecht beschlossen.

Am 9. November 1837 einigte sich die Bundesversammlung des Deutschen Bundes auf allgemeine Grundsätze für den Urheberschutz. Dem Deutschen Bund gehörten damals mehr als 30 Fürstentümer und Städte an. Wenige Monate vorher hatte Preußen als erstes Land auf deutschem Boden ein modernes Urheberrecht eingeführt. Ähnliche Regeln hatte es vorher schon in England, den USA und Frankreich gegeben.

Die Regelung für die deutschen Staaten sah vor, dass literarische und künstlerische Erzeugnisse zehn Jahre lang geschützt waren. 1845 wurde der Schutz auf eine Frist von 30 Jahren nach dem Tod des Urhebers verlängert.

Das aktuelle Urheberrecht in der Bundesrepublik geht auf ein Gesetz aus dem Jahr 1965 zurück. Es schützt Werke bis 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers.

Quelle: DRadio Wissen Lizenz: Creative Commons Licence: Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung, keine Bearbeitung (BY-NC-CD)