9. November 2012

OLG Koblenz: Städte und Gemeinden dürfen Füttern von Tieren ahnden

Einige Omis werden jetzt vielleicht traurig sein.

Städte und Gemeinden dürfen das Füttern freilebender Tiere wie Tauben und Wasservögel mit angemessenen Bußgeldern belegen. Und zwar dann, wenn es um Sicherheit und Ordnung geht. Das hat das Oberlandesgericht Koblenz jetzt entschieden. Die Ahndung muss allerdings verhältnismäßig sein.

In einem Fall hatte die Stadt Boppard gegen eine Frau für das jahrelang wiederholte Füttern von Tauben ein Bußgeld von 2.500 Euro ausgesprochen. Später wurde es auf 800 Euro reduziert. Das geminderte Bußgeld muss laut Oberlandesgericht gezahlt werden.

Quelle: DRadio Wissen Lizenz: Creative Commons Licence: Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung, keine Bearbeitung (BY-NC-CD)